03.05 2020

Ab 4. Mai finden wieder öffentliche Gottesdienste statt

Heute am 3. Mai (den 4. Sonntag in der Osterzeit) sind die Gläubigen noch angehalten, Hauskirche zu pflegen. Ab 4. Mai sind wieder öffentliche Feiern in den Kirchen, allerdings unter Einhaltung von Hygienevorschriften (siehe unten) möglich.

Für den Hausgottesdienst am heutigen „Sonntag des Guten Hirten“, oder auch „Weltgebetstag um geistliche Berufe“ ist diese Textvorlage eine Orientierung:

4. Sonntag in der Osterzeit Hausgottesdienst (hier aufrufen)

Das Schott-Messbuch kann wieder hilfreich sein:
https://www.erzabtei-beuron.de/schott/schott_anz/index.html?datum=2020-05-03

Kaplan Johannes Spindler führt in seiner Betrachtung zum Evangelium aus, wie Stock und Stab des Hirten dem Menschen in der Zeit der Corona-Pandemie zum Trost werden können.

Betrachtung zum 4. Sonntag in der Osterzeit (hier aufrufen)

 

Der Marienaltar lädt zum Gebet im Monat Mai ein.

Im Marienmonat Mai werden mehrmals pro Woche Maiandachten gefeiert.

Am Mittwoch, den 6. Mai um 19.00 Uhr sind, zum ersten Mal seit 15. März, die Gläubigen wieder eingeladen, sich in der Pfarrkirche St. Vitus zu einer Maiandacht  zu versammeln.

Am darauffolgenden Sonntag, den 10. Mai wird dann der erste Gottesdienst nach der rund 6-wöchigen Ausgangsbeschränkung gefeiert.

Dabei müssen die „Anweisungen für die Liturgie ab dem 04.05.2020“ von der Diözese Regensburg beachtet werden.

Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann schreibt im Pfarrbrief für Mai 2020:
„Wir freuen uns sehr und sind dankbar, dass es wieder möglich sein wird, ´Öffentliche Gottesdienste` zu feiern“.

Die Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften verlangt folgende Maßnahmen:

  1. Der Abstand zwischen 2 Personen muss mind. 2 Meter nach allen Seiten betragen.  (Zwischen Personen eines gleichen Haushalts ist kein Abstand nötig).Deshalb gilt:
    Es gibt festgelegte 32 gekennzeichnete Sitzplätze.
    Die Teilnahme am Gottesdienst ist nur nach telefonischer Anmeldung bei Franziska Sigl (Tel. 09444 / 8 75 76).
    Bei mehr als 32 Anmeldungen wird im Anschluss des Gottesdienstes ein weiterer Gottesdienst gefeiert.
    Das Eintreten in die Pfarrkirche erfolgt durch das Hauptportal in gebührendem Abstand.
    Das Verlassen der Pfarrkirche erfolgt durch die Seitentüren, geordnet in gebührendem Abstand.
    Die Kollekte erfolgt durch Körbchen an den Eingängen

  2. Weitere Maßnahmen:
    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht.
    Die Weihwasserbecken beim Eintritt sind leer. Die Gläubigen machen beim Eintreten ein Kreuzzeichen.

    Die Mitfeiernden bringen das eigene Gotteslob mit.
    Handkommunion ist möglich

  3. Am Gottesdienst darf nicht teilnehmen, wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat, infiziert oder unter Quarantäne gestellt ist oder in den letzten 14 Tagen vor Anmeldung Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt hat.

Für Pfarrer Monsignore Johannes Hofmann ist es wichtig,
„sowohl der christlichen Verantwortung für die Gesundheit der Menschen als auch dem Bedürfnis der Gläubigen, Gottesdienst zu feiern, gerecht zu werden“.

Alle Informationen sind im Pfarrbrief für Mai 2020 zusammengefasst. Hier ist auch die vorläufige Gottesdienstordnung der Pfarrei St. Vitus Mühlhausen enthalten.

Pfarrbrief St. Vitus Mai 2020 (hier aufrufen)

Verfasser: Josef Kastl

Beiträge: Pfarrer Johannes Hofmann, Kaplan Johannes Spindler, Bistum Regensburg


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