Der Teilnehmergemeinschaft obliegt es, das Verfahrensgebiet neu zu gestalten und alle dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen. Dazu
braucht die Teilnehmergemeinschaft einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand, welcher die Geschäfte führt. Dieses Gremium
wird nun für sechs Jahre neu gewählt.
Bitte beteiligen Sie sich an der Vorstandswahl.
So können die Belange der Bürger bestmöglich berücksichtigt werden.