Die „Corona-Lockdown“- Bestimmungen sind am vergangenen Mittwoch, 20. Januar 2021 weiter verschärft worden.
Demnach müssen auch im Gottesdienst sog. FFP2-Masken getragen werden.
Für Kinder und Jugendliche gilt:
- Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sind von jeglicher Maskenpflicht befreit.
- Von sechs bis vierzehn Jahren müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- Erst ab 15 Jahren sind sie zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet
Selbstverständlich gelten die sonstigen „Corona-Regeln“ weiter wie bisher.
Verfasser: Josef Kastl