23.01 2021

Mit FFP2-Maske zum Gottesdienst

Die „Corona-Lockdown“- Bestimmungen sind am vergangenen Mittwoch, 20. Januar 2021 weiter verschärft worden.

Demnach müssen auch im Gottesdienst sog. FFP2-Masken getragen werden.

Für Kinder und Jugendliche gilt:

  • Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sind von jeglicher Maskenpflicht befreit.
  • Von sechs bis vierzehn Jahren müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
  • Erst ab 15 Jahren sind sie zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet

Selbstverständlich gelten die sonstigen „Corona-Regeln“ weiter wie bisher.

Verfasser: Josef Kastl