Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Kelheim fördert zusammen mit den örtlichen Gartenbauvereinen im Rahmen des ILE-Obstbaumprojekts 2023 den Anbau von kleinkronigen Obstbäumen. Ziel ist es den einheimischen Selbstversorger-Obstanbau voranzubringen. Frisches Obst aus dem eigenen Garten wird wieder geschätzt und mit schwachwüchsigen Bäumen können auch Gartenbesitzer, die nur ein kleines Stück Land besitzen, zahlreiche Sorten anbauen und bald schon Obst ernten.
Also macht mit und pflanzt 2023 euren Obstbaum!
Welche Bedingungen und Einschränkungen gibt es für die ILE-Förderung?
– Vorbestellungen nur von OGV-Mitgliedern auch zukünftige über die Ortsvereine bis zum 10. Februar 2023,
– max. 3 Obstbäume pro OGV-Mitglied im Wert von zusammen max. 100 €,
– Sortenauswahl lt. Liste ILE-Obstbaumprojekt 2023 Sortenauswahl
– ILE-Förderung beträgt max. 80 % der Netto-Materialkosten, jedoch mindestens je Baumempfänger pro Baum 4,00 € Eigenanteil.
Wenn ihr Interesse habt an kleinkronigen Obstbäumen (Unterlage M6 bzw. M26 oder Halbstamm) bitte eine Mail bis 10.2.2023 unter Angabe der Sorte, der Anzahl und der gewünschten Unterlage (M6 kleinwüchsig i.d.R. Sparlierbäume, Spindelbäume, M26 schwachwüchsig f. Spindel-/Buschbäume, oder Halbstamm = Stammhöhe ca. 1,20 m) an [email protected] senden.
Ich leite diese dann an Hr. Stöckl, den Pomologiebeauftragten des Kreisverbands weiter, er stellt den Förderantrag und bestellt bei den Baumschulen. Auslieferung erfolgt dann spätestens im April 2023 an die Mitglieder.
Weitere Fördermöglichkeit für Hochstämme
Für Hochstämme ( = Stammhöhe ca. 1,80 m) gibt es eine Förderung des Landes Bayern, an dem wir uns ebenfalls beteiligen werden.
„Streuobst für alle!“
ist ein Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und wird von den Ämtern für ländliche Entwicklung (ALE) durchgeführt. Alles Wissenswerte zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.streuobst-in-bayern.de/fachwissen/foerderprogramme-fuer-streuobst . Auch evtl. Fragen und Antworten können hier abgerufen werden.
Gefördert werden bei diesem Programm nur Obstbaum-Hochstämme mit dem Bruttokaufpreis bis zu 45 €/Baum, kein Pflanzmaterial wie Pfosten oder Wühlmauskörbe. Die Vereine treten in Vorleistung. Mit dem Zahlungsantrag an die ALE müssen dann die genauen Standorte der Bäume mitgeteilt werden. Die Zweckbindung beträgt 12 Jahre, d. h. es muss gewährleistet werden, dass die Bäume auch so lange stehen. Die Umsetzung kann von der ALE geprüft werden. Das Programm läuft bis 2035.
Informationen gibt es auch auf folgenden Seiten:
Streuobst in Bayern: Streuobst in Bayern (streuobst-in-bayern.de)
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. (gartenbauvereine.org)