11.03 2016

Vorstellung Privatförderung in der Dorferneuerung

Auch Privatleute können Mühlhausen dorfgerecht mitgestalten

Ein Dorf besteht nicht nur aus öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der größte Anteil der bebauten Flächen ist in Privatbesitz. Deshalb ist es auch wichtig, die Eigentümer der Grundstücke und Gebäude mit in die Dorferneuerungsmaßnahmen zu integrieren. Das hat auch die Bayerische Landesregierung erkannt und das bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgestellt. Dahinter steckt ein finanzielles Programm zur Förderung von öffentlichen und privaten Maßnahmen für „vitale Dörfer“. Die hierbei bereitgestellten Gelder sind unabhängig von den finanziellen Mitteln, die im Rahmen der Dorferneuerung von der Gemeinde bzw. vom Amt für ländliche Entwicklung (ALE) bereitgestellt sind.

Vortrag Privatförderung 2      Vortrag Privatförderung 1

Um die Bürgerinnen und Bürger in Mühlhausen über dieses Dorfentwicklungsprogramm zu informieren hat das ALE am 08.03.2016 zu einer Veranstaltung in das Sportheim eingeladen. Der Örtliche Beauftragte der Dorferneuerung Konrad Dichtl konnte ca. 30 Frauen und Frauen begrüßen, die gespannt auf die Ausführungen des Referenten Franz-Xaver Eder warteten.

Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person zeigte er die Fördermöglichkeiten auf. Generell werden Maßnahmen an folgenden Objekten gefördert:

a) Ländlich-dörfliche Bausubstanz:
„Dorfgerechte“ Baumaßnahmen an  Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden – in Ausnahmefällen sogar „dorfgerechte“ Ersatz- und Neubauten. – Ggf. auch eine Gebäudeabbruch incl. Entsorgung – Umnutzung und Wiedernutzung von Gebäuden Förderhöhe ist 20% (max. 30%) der Kosten, höchstens 30.000 EUR je Anwesen

b) Denkmalgeschützte Gebäude:
„Dorfgerechte“ Baumaßnahmen an ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden. Förderhöhe beträgt 30 bis 50 % (max. 60%) der Kosten, höchstens 60.000 EUR je Anwesen

c) Vorbereichs- und Hofräume:
Dorfgerechte“ Gestaltung von Bereichen vor den Häusern und Hofräumen Förderhöhe beträgt 20% (max. 60%) der Kosten, höchstens 10.000 EUR je Anwesen

Wichtig bei allen Maßnahmen ist, dass sie „dorfgerecht“ sind und eine wesentliche gestalterische Verbesserung bewirken. Darunter versteht man, dass das Ortsbild dörflich ländlich gestaltet wird und die örtlich geltenden Kriterien eingehalten werden. Eine Dacherneuerung mit Wärmedämmung wird gefördert, wenn die Dachziegel rot sind. Fenster- und Haustürerneuerung müssen aus Holz oder Holz-Aluminium sein und mindestens zweiflüglig ausgeführt sein. Dass die Forderungen durchaus zeitgerecht sind zeigt die Tatsache, dass seit 01.01.2013 auch Kunststoff-Fenster und eine verbesserte Neugestaltung der Fassade incl. Energiesparmaßnahmen gefördert werden.

Unter bestimmten Bedingungen wird sogar die Heizungserneuerung gefördert, wenn z.B. damit eine Wiederbelebung von leerstehender Bausubstanz möglich wird.

Auch ein Ersatzbau eines Gebäudes wird unterstützt, sofern es an gleicher Stelle, mit gleicher Nutzung, mit gleicher Giebelausrichtung und in gleicher Bauweise wie das abgebrochene Gebäude errichtet wird. In Ausnahmefällen werden auch im alten Ortskern Neubauten gefördert, wenn sich diese durch sinnvolle und gestalterische Einbindung in die Nachbarbebauung einfügen, und z.B. dörfliche „Zahnlücken“ geschlossen werden.

Es müssen aber auch einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Die Gebäude dürfen nicht älter als Baujahr 1960 sein und in reinen Wohngebieten stehen. Zwischen Baujahr 1960 und 1990 sollte eine wesentliche gestalterische Verbesserung erzielt werden bzw. ein Leerstand des Gebäudes vermieden werden. Die Vorbereichs- und Hofräume müssen öffentlich wirksam sein.

Die Bedingungen für die Antragstellung sind sehr flexibel. Für ein Objekt können mehrere Anträge gestellt werden (z.B. Haustüre, Fenster, Zaun, Vorgarten, etc.). Je nach Kombination sind für ein Objekt (Grundstück, Hof) insgesamt 40.000 EUR bzw. 70.000 EUR an Zuschuss zu bekommen.

Hierzu wird beim ALE ein Antrag mit Vorlage von Skizzen, Lageplan, Kostenangeboten und evtl. auch Fotos vom alten Zustand gestellt. Nach einer Bauberatung durch das Sachgebiet „Dorferneuerung“ am ALE erfolgt die Freigabe für die Bauausführung. Nach dem Einreichen der Rechnungen mit Zahlungsnachweisen werden diese vom ALE geprüft, der Förderbetrag ermittelt und das Geld ausbezahlt.

Nach der theoretischen Ausführung zeigte Franz-Xaver Eder einige Beispiele von sehr gelungenen ortsbildprägenden Verbesserungen. Dabei gab er auch einfach Tipps, die eine enorme optische Wirkung haben. Gebäude können durch symmetrische Fenster, leichte Farbtöne oder Stockwerklisenen viel munterer und freundlicher gestaltet werden. Das Zusammenspiel mit den umliegenden Gebäuden, er bezeichnete dies als „Nachbarschafts-genauigkeit“ kann durch kleine Anbauten oder Zwischengebäude viel harmonischer gestaltet werden. Dadurch ist schon so mancher Hof vom Schandfleck zum Schmuckkastl geworden. Auch bei der Abgrenzung zu öffentlichen Flächen hin ist eine moderne Ausführung möglich, ja sogar ein Metallzaun ist möglich.

Die sehr praxisnahen Beispiele regten einige Teilnehmer bereits zu konkreten Nachfragen über konkrete Projekt an. Herr Franz-Xaver Eder bot an, sofern die Planungen konkreter werden, sich an ihm zu wenden. Einen Stapel Förderanträge übergab er dem Örtlichen Beauftragten Konrad Dichtl. Bei ihm können sich die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag holen.

Abschließend bedankte sich Konrad Dichtl beim Referenten für den sehr verständlichen und anschaulichen Vortrag und wünschte sich viele private Maßnahmen zur Aufwertung unseres Heimatortes Mühlhausen.

Beispiel einer Hofeinfahrt
Beispiel einer Hofeinfahrt

 

Beispiel eines Vorgartens
Beispiel eines Vorgartens