11.04 2017

Stadtrat hat keine Einwände zu Regenrückhalte-Maßnahmen

Die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Entwicklung Mühlhausen hat in der letzten Sitzung am 09. März 2017 drei wichtige Maßnahmen zur Regenrückhaltung beschlossen.

Um die Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, hängen die Pläne seit ca. 2 Wochen in der Stadt Neustadt a.d. Donau aus.

Für den Anhörungstermin der „Träger der öffentlichen Belange“ ist der 19. April 2017 vorgesehen.

Auch im Stadtrat standen die Pläne in der öffentlichen Sitzung am Montag, 10. April 2017 auf der Tagesordnung.

2. Bürgermeister Johann Weber und Stadtrat Konrad Dichtl, zugleich Örtlicher Beauftragter der Teilnehmergemeinschaft Mühlhausen, erläuterten die Maßnahmen, die im Rahmen des Programmes boden:ständig mit dem VöF erarbeitet wurden.

Die Maßnahmen sind im östlichen Teil der Mühlhausener Flur angesiedelt, dort wo die landwirtschaftlichen Flächen zum Dorf hin eine starke Hanglage aufweisen und deshalb bei Starkregen entsprechend viel Oberflächenwasser in das Dorf strömt.

Maßnahmen im östlichen Flurbereich von Mühlhausen

1.       Kreut: Weg über Damm und Damm

Maßnahmen Nr. 116 017 Straße höher legen; Nr. 222 011 Damm; Nr. 522 023 Mulden und Wegseitengräben

Durch die Höherlegung der Straße um ca. zwei Meter entsteht in Verbindung mit einem Damm ein Rückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von etwa 3.000 m³. Grundabläufe mit DN 300 bzw. DN 250 gewährleisten, dass das Becken insbesondere bei Starkregenereignissen für einen verzögerten Abfluss des Oberflächenwassers in die nachfolgenden Gräben bewirkt. Die durch das Bauwerk geschaffene Rückhaltung dient auch als Absetzbecken. Der Weg ist ca. 0,5 m tiefer als der Querdamm und hat so die Funktion des Beckenüberlaufs. Der Weg wird im Verlauf und im Bautyp nicht verändert. Die günstige Tallage des Weges an dieser Stelle macht durch die Höherlegung nur nördlich des Weges einen Damm notwendig, südlich des Weges ist bereits eine Böschung vorhanden.

Diese Aufschüttungen haben eine Höhe von max. 2,5 m über Gelände und ein Breite von max. ca. 13 m. Durch den Damm wird eine Fläche von maximal ca. 0,4 ha eingestaut. Eingriffe in den Heckenbestand werden bestmöglich vermieden bzw. minimiert. Unvermeidbare Eingriffe in den Heckenbestand werden durch Neupflanzungen im Bereich der verbleibenden Ranken ausgeglichen. Alle weiteren Planungen werden mit der UNB abgestimmt.

Für die gezielte Zu- und Ableitung werden Mulden und Wegseitengräben auf eine Länge von insgesamt ca. 940 m angelegt. Die ca. 3 m breiten und ca. 30 cm tiefen Mulden wirken bereits abflussvermindern.

2.       Regenrückhaltebecken und Mulde/Wall bei der Wittmann-Kapelle

Maßnahme Nr. 522 007 an der Wittmann-Kapelle

Das geplante Rückhalte- und Absetzbecken hat ca. 1.200 m³ Rückhaltevolumen. Durch die Kessellage wird dafür nur westlich eine ca. 45 m lange Dammschüttung bei einer maximalen Höhe ca. 3 m über bestehenden Gelände benötigt. Das bestehende Gelände wird bis zu einem Meter abgegraben. Der Straßenunterbau der nördlich angrenzenden Siegenburger Straße und das Kapellenfundament der Wittmann-Kapelle werden auch bei max. Einstau nicht berührt.

Ein Grundablauf mit DN 200 gewährleistet, dass das Becken insbesondere bei Starkregenereignissen einen verzögerten Abfluss des Oberflächenwassers bewirkt. Dafür führt eine Rinne westlich des Damm quer über den dort vorbeiführenden Wirtschaftsweg in den bestehenden Graben. Auch der Überlauf des Beckens wird an diese Stelle gelegt.

Zur Vergrößerung des Einzugsgebietes wird südlich oberhalb und östlich des RHB eine Mulde bzw. ein Wall mit einer Tiefe bzw. Höhe von ca. 30 cm auf eine Länge von ca. 490 m modelliert.

3.       Regenrückhaltebecken am Forstfeld

Maßnahme Nr. 522 015 am Forstfeld

Das geplante Rückhalte- und Absetzbecken hat bei einer Länge von ca. 45 m und einer Breite von ca. 11 m ein Rückhaltevolumen von ca. 400 m³.

Zur Schaffung eines entsprechenden Einzugsgebietes wird westlich des Rückhaltebeckens eine Mulde mit einer Tiefe von ca. 30 cm, einer Breite von ca. 3 m und eine Länge von ca. 290 m modelliert. Dadurch wirkt die Mulde bereits als Pufferstreifen und ein Teil des Oberflächenwassers kann örtlich versickern.

Die einzelnen Diskussionsbeiträge der Stadträte hinterfragten die eine oder andere Maßnahme.

Anton Stadler fragte nach den Entschädigungszahlungen für die Flurschäden. Konrad Dichtl antwortete, dass diese nicht erwartet werden. Denn das Wasser bleibt nur wenige Stunden im Staubereich, da es sofort wieder abfließen kann. Dies ist ein sehr wichtiger Vorteil des Konzeptes mit Pilotcharakter.

3.Bürgermeister Bernhard Rieger merkte an, dass der Freistaat Bayern seit der Unwetterkatastrophe in Simbach im Jahr 2016 ein starkes Interesse an derlei Maßnahmen hat.

Konrad Dichtl wies darauf hin, dass auch die Stadt Neustadt a.d. Donau davon profitiere, denn das Oberflächenwasser fließt verzögert in das Kanalsystem und führt zu einer Entlastung.

Bürgermeister Thomas Reimer begrüßte die Maßnahmen auch, denn am besten ist es, das Regenwasser dort zurückzuhalten, „wo es entsteht“. Es handelt sich teilweise um Pilotmaßnahmen, die doch vielversprechend sind.

Seitens des Stadtrates gab es keinerlei Einwände.

Nach dem Anhörungstermin am 19.04.2017 erfolgt die Plangenehmigung/Planfeststellung. Dann erfolgt die Ausschreibung der Maßnahmen und nach Vergabe der Aufträge kann mit dem Bau begonnen werden.

Die Maßnahme an der Wittmannkapelle ist dann bereits im August 2017 möglich.

Die Maßnahmen im Kreut erfordern einen höheren Planungsaufwand, der im Dezember abgeschlossen sein wird, so dass in 2018 dort die Arbeiten durchgeführt werden können.

 

Bericht von Josef Kastl